Fahrraddiebstahl über die Hausratversicherung versichert? 18.07.2011 | Bedingungsgemäß besteht für Fahrräder im Rahmen der Hausratversicherung immer dann Versicherungsschutz, wenn es sich um einen Einbruchdiebstahl aus den versicherten Räume handelt. Der Dieb muss also in den Versicherungsort eingebrochen sein und das Rad entwendet haben. In diesen Fällen ist das Fahrrad bis zur Höhe der Versicherungssumme