Warum brauchen auch Privatkunden den Spezial-Straf-Rechtsschutz? 22.02.2012 | Der Spezial-Straf-Rechtsschutz gewährt auch dann Versicherungsschutz, wenn man wegen einer nur vorsätzlich begehenden Tat angeklagt wird. Das kann sowohl im beruflichen Bereich passieren als auch im Privatleben. Ein Beispiel: Bei einer Feier kommt es zu handgreiflichen Streitigkeiten zwischen zwei Gästen. Ein Dritter will schlichten und wird in die Auseinandersetzung hineingezogen. Einer der Streithähne wird verletzt.…