GMFS informiert: Diensthaftpflichtversicherung 14.11.2011 | Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes sollten eine Diensthaftpflicht-Versicherung vereinbaren, denn für Schäden, die sie bei der Ausübung ihres Amtes verursachen, haften sie persönlich. Die sogenannte Diensthaftpflicht-Versicherung schützt Staatsdiener vor Schadensersatzforderungen. Egal ob als Lehrer, Polizist, Zollbeamter …….. – ein