Gesetzliche Schüler-Unfallversicherung reicht für Kinder nicht aus 06.02.2013 | Die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung gilt nur ab dem Eintritt eines Kindes in den Kindergarten bzw. die Schule und zahlt auch erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 20 %. Zudem sind die Renten – trotz jährlicher Anpassung – eher gering. So erhält ein 7-15 Jahre alter Schüler bei Vollinvalidität eine monatliche Rente von nur 505,56…