Bezugsrecht im Todesfall sollte regelmäßig geprüft werden! 21.10.2011 | Risiko- und Kapitallebensversicherungen sind oft schon vor vielen Jahren vereinbart worden. Kennen Sie noch Ihre Festlegungen zum Bezugsrecht bzw. Begünstigten in ihrem Todesfall? Oft ändern sich Lebenssituationen, Scheidung, Heirat usw., damit werden Aktualisierungen des Bezugsrechts im Todesfall notwendig. Die Rechtslage ist eindeutig: