Schadenregulierung auf Basis eines Kostenvoranschlages in der Haftpflichtversicherung 15.06.2012 | Wenn der Geschädigte einen Schaden nicht gleich repariert, sondern eine Zahlung der Versicherungsleistung nach Kostenvoranschlag verlangt, muss er wissen, dass die Versicherungsgesellschaft nur den Nettobetrag – also ohne Umsatzsteuer – erstattet. Rechtliche Grundlage dafür ist das BGB. In § 249 Abs. 2 BGB ist geregelt, dass der nach einer