„Überwintern“ im Süden muss dem Versicherer angezeigt werden 18.01.2013 | Längeres Unbewohntsein der Wohnung oder des Hauses muss bei der Hausrat- und ggf. Wohngebäudeversicherung angezeigt werden. Gerade in den Wintermonaten nutzen einige die Möglichkeit, für längere Zeit in wärmere Länder zu fahren, vielleicht sogar dort zu überwintern. Dieser vorübergehende Leerstand der Wohnung bzw. des Hauses ist anzuzeigen, denn er stellt