Auswirkungen der Unisextarife 21.11.2011 | Ab dem 21.12.2012 dürfen Versicherungsunternehmen aufgrund europarechtlicher Vorgaben nur noch sogenannte Unisex-Tarife anbieten. Bei diesen neuen Tarifen entfällt die geschlechterspezifische Unterscheidung zwischen Männern und Frauen in den verschiedenen Versicherungsprodukten. Anmerkung: Für bereits bestehende Versicherungsverträge ändert sich nichts! PDF-Datei zur Einführung der Unisextarife (Stichtag 21.12.2012)