Bauherr haftet für seine Baustelle 25.07.2011 | Als Bauherr sind Sie für die Verkehrssicherheit auf und vor dem Baugrundstück verantwortlich. Sie können z.B. für Schäden, die durch unbeleuchtetes, vor dem Baugrundstück gelagertes Baumaterial entstehen, haftbar gemacht werden. Oder es drohen bei Unfällen Rückgriffsansprüche der Sozialversicherungsträger. Sie haften in unbegrenzter Höhe mit