GAP-Deckung auch bei Kreditfinanzierungen 08.02.2012 | Wer sein Auto über einen Leasingvertrag finanziert, sollte bei seiner Vollkaskoversicherung unbedingt auf den Einschluss der sogenannten GAP-Deckung (gap engl. „Lücke“) achten. Denn die Kosten für den Ablösewert aus dem Vertrag hat allein der Leasingnehmer zu tragen. Ist nach einem Totalschaden oder Diebstahl der Wiederbeschaffungswert, den die