GMFS Versicherungsmakler in Rostock informiert zu KFZ-Wechselkennzeichen 13.02.2012 | Der Gesetzgeber hat im Dezember 2011 die Einführung von KFZ-Wechselkennzeichen voraussichtlich zum 01.07.2012 beschlossen. Ein Wechselkennzeichen gilt demnach für die private Nutzung von max. 2 Fahrzeugen derselben Fahrzeugklasse. Wechselkennzeichen gibt es für die folgenden Fahrzeugklassen: