Riesterrente über den Arbeitgeber? 12.01.2012 | Grundsätzlich können Zahlungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung an eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds durch Sonderausgabenabzug und Zulage gefördert werden (Riesterförderung). Dazu müssen die Beiträge durch den Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zugesagt worden sein. Voraussetzung für die Riesterförderung ist dabei,