07.03.2012

Statistisch gesehen muss fast jeder fünfte Berufstätige seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aufgeben. In diesen Fällen stellt sich häufig die Frage wie es finanziell weitergeht. Ein wichtiger Baustein für die finanzielle Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos stellt dabei die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Wie in allen Bereichen, kann diese jedoch nur einen Grundschutz leisten. Im Jahr 2008 betrug die Höhe einer neu beantragten Rente wegen voller Erwerbsminderung lediglich durchschnittlich 647 € monatlich. Dieser Wert liegt im Bereich der Grundsicherung. Zusätzliche Vorsorge ist also dringend notwendig, will man seinen Lebensstandard zumindest teilweise erhalten. Zumal die Rente wegen voller Erwerbsminderung auch nur dann geleistet wird, wenn das so genannte Restleistungsvermögen weniger als 3 Stunden täglich beträgt. Dabei spielt die Qualifikation keine Rolle. Das Restleistungsvermögen beschreibt die Möglichkeit in irgendeiner Tätigkeit noch tätig sein zu können. Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herr Dr. Herbert Rische, betonte in seinem Artikel in der RVaktuell (Ausgabe 1/2010) die absolute Notwendigkeit von zusätzlicher Vorsorge im privaten oder betrieblichen Bereich. „Während das Alter in der Regel berits als dritte Lebensphase gesehen und geplnat wird, wird das Risiko, aufgrund einre Erwerbsminderung früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden zu müssen, von vielen noch nicht ausreichend wahrgenommen.“