18.01.2013

Längeres Unbewohntsein der Wohnung oder des Hauses muss bei der Hausrat- und ggf. Wohngebäudeversicherung angezeigt werden. Gerade in den Wintermonaten nutzen einige die Möglichkeit, für längere Zeit in wärmere Länder zu fahren, vielleicht sogar dort zu überwintern. Dieser vorübergehende Leerstand der Wohnung bzw. des Hauses ist anzuzeigen, denn er stellt eine Gefahrerhöhung dar. Die Versicherer gewähren innerhalb bestimmter Fristen, die zwischen 60 Tagen und 12 Monaten liegen können, Versicherungsschutz. Die genauen Regelungen finden sich in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Darüberhinaus sollte der Reisende Vorsorge treffen und für die regelmäßige Kontrolle seiner Wohnung / Immobilie sorgen, um so bei eventuellen Schäden  – oft Frostschäden an den Wasserleitungen – schnell reagieren zu können.