22.07.2013

Wer in eine neue Wohnung oder ein Eigenheim zieht, hat viel um die Ohren. Da müssen Behördengänge erledigt, Helfer organisiert, Adressänderungen mitgeteilt und neue Anschaffungen gemacht werden. Darüber hinaus wird für die Renovierungsarbeiten gerne schon das Werkzeug ins neue Heim gebracht. Damit es im Falle eines Einbruchdiebstahls im neuen Heim nicht zu unliebsamen Auseinandersetzungen mit dem Hausratversicherer kommt, sollte der Beginn der Renovierungsarbeiten dem Hausratversicherer bereits als Beginn des Umzuges mitgeteilt werden. Zu diesem Zeitpunkt werden nämlich, mit dem Werkzeug, erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht. Versicherungsschutz besteht ab diesem Zeitpunkt für beide Wohnungen. Die Anzeige an den Versicherer sollte die neue Anschrift und die Wohnfläche enthalten. Der Versicherungschutz für die alte Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Sollten die Renovierungsarbeiten länger dauern, muss eine Verlängerung beim Versicherer beantragt werden.