31.05.2012

Zum Ende dieses Jahres wartet noch ein sehr spannendes Thema auf uns alle – die Einführung der Unisextarife in der Versicherungswelt. Doch was ist das eigentlich? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im März des vergangenen Jahres entschieden, dass Versicherungsgesellschaften in ihrer Tarifkalukulation nicht mehr nach dem Geschlecht unterscheiden dürfen. Stichtag für diese Regelung ist der 21.12.2012. Ab diesem Datum dürfen die Versicherungsgesellschaften für Männer und Frauen keine unterschiedlichen Beiträge mehr erheben. Dies gilt jedoch nur für neu abzuschließende Verträge. Bei bestehendem Versicherungsschutz ändert sich dadurch nichts.