15.09.2011

Bei Abschluss einer Hausratversicherung wird eine Versicherungssumme vereinbart. Sollten Sie nun einen Schaden erlitten haben und die Versicherungsgesellschaft stellt fest, dass der Wert Ihres gesamten Hausrats höher ist als die Versicherungssumme, kann sie die Entschädigung entsprechend kürzen oder gar verweigern. Die Begründung hierfür lautet, dass der Wert des Hausrats höher war, als die angegebene Versicherungssumme.

Beispiel:

Versicherungssumme: 30.000 €
Wert Hausrat : 40.000 €
Schaden : 10.000 €
Entschädigung: 3/4 * 10.000 = 7.500 €

Sie erhalten also 7.500 € anstatt 10.000 €.

Wenn Sie jedoch die Sonderklausel „Unterversicherungsverzicht“ gewählt haben, bekommen Sie die volle Summe erstattet, da die Versicherungsgesellschaft die mögliche Unterversicherung nicht prüft und ggf. Schäden bis zur vollen Versicherungssumme ausbezahlt. Bezogen auf das Beispiel wären dies maximal 30.000 € ohne Einschränkung. Berücksichtigen Sie bei der Ermittlung der Versicherungssumme nicht nur die teuren Einrichtungsgegenstände, sondern bedenken Sie, dass im schlimmsten Fall auch keine Kosmetikprodukte, kein Geschirr, kein Schmuck, keine Kleidung etc. mehr da ist…  Da hier eine konstante Wertermittlung schwer ist, bedienen sich die Versicherungsgesellschaften einer einfachen Formel: ca. 650 € (je nach Versicherung) x Quadratmeter = Versicherungssumme (650 € x 65 m² = 42.250 €).