20.02.2012

Zu den versicherten Risiken in der typischen Wohngebäudeversicherung gehören auch Schäden, die durch Naturgewalten  verursacht wurden. Dies gilt jedoch nur für die Risiken Feuer, Sturm und Hagel sowie Blitzschlag. Weitere Gefahren wie z.B. Schneedruck oder Überschwemmung können durch die Erweiterung um die sogenannte Elementarschadenversicherung mitversichert werden. Was ist Schneedruck? Das Gewicht von Schnee- oder Eismassen drückt aufs Gebäude und richtet Schäden an. Dabei ist es unerheblich, ob der Schnee z.B. auf ein Vordach fällt und dieses beschädigt oder das Dach unter der Last einstürzt. Werden Elementargefahren versichert, kommt die Gebäudeversicherung für solche Schäden grundsätzlich auf, ebenso für Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Lawinen und Vulkanausbruch. ABER: Der Hausbesitzer darf nicht tatenlos zusehen, wenn sich der Schnee auf dem Dach türmt. Ggf. sollte man Fachleute wie einen Statiker oder die Feuerwehr hinzuziehen, um zu klären, wie groß die Einsturzgefahr ist, und dann den Schnee beseitigen lassen. Ohne solche Maßnahmen zur Schadenabwendung kann die Versicherungsgesellschaft trotz Elementarversicherung die Regulierung ganz oder teilweise verweigern.