21.07.2014

In vielen gewerblichen Verträgen finden sich heutzutage auch Klauseln, die den Versicherungsschutz berühren. So gibt es Vermieter gewerblicher Räume, die von den Mietern die Mitversicherung von Mietsachschäden verlangen. Auch die Leasinggeber vereinbaren zunehmend mit dem Leasingnehmer, die betroffenen Maschinen umfangreich zu versichern. Manchmal wird auch die Absicherung eigener Haftungsrisiken auf den Vertragspartner übertragen. Dabei stellt sich für viele Unternehmer dann die Frage, ob der bestehende Versicherungsschutz diese neuen Verpflichtungen überhaupt erfüllen könnte. Hierfür bieten wir Ihnen unser Dienstleistungsprodukt Versicherungsanalyse an. In dessen Ergebnis haben Sie Gewissheit in der Frage, ob derartige, vertraglich übernommene Risiken von Ihrem bestehenden Versicherungsschutz umfasst sind, oder ob Handlungsbedarf besteht. Natürlich prüfen wir diese Frage für unsere Mandanten auch im Rahmen unseres Dienstleistungsproduktes Versicherungsmanagement.