08.08.2011

Versicherungsschutz bei Überschwemmung kann man nur durch den Abschluss einer geeigneten Elementarschadenversicherung erreichen. Diese wird in der Regel aus Zusatzbaustein in die Hausrat- und/oder Gebäudeversicherung eingeschlossen. Auch im gewerblichen Bereich erfolgt der Abschluss im Rahmen der Geschäftsinhalts- oder Gebäudeversicherung. Üblich ist eine prozentualen Selbstbeteiligung im Schadenfall, die durch die Festlegung von Minimum und Maximum begrenzt. In vielen Versicherungsbedingungen ist außerdem ein Wartezeit von einigen Tagen oder Wochen festgelegt. Erst nach dieser Karenzzeit beginnt der Versicherungsschutz. Was ist eine Überschwemmung im Sinne der Versicherungsbedingungen? Als Überschwemmung gilt die Überflutung des Grund und Bodens durch Ausuferung oberirdischer Gewässer, durch Witterungsniederschläge oder den Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche. Rückstau gilt ebenfalls als Überschwemmungsschaden. Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung oberirdischer Gewässer oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem Rohrleitungssystem eines Gebäudes austritt. Ist der Austritt von Grundwasser ein versichertes Ereignis? Ein häufiger Schaden nach Starkregen ist der Austritt von Grundwasser im  Keller eines Gebäudes, der sich in Form feuchter Wände oder eines nassen Kellerbodens darstellt. Hierbei handelt es sich nicht um einen Überschwemmungsschaden im Sinne der Versicherungsbedingungen. Bei vielen Versicherern sind Schäden durch Grundwasser ausgeschlossen. Oder aber es ist nur der Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche mitversichert. Eine mögliche Lösung wäre der Abschluss einer sog. Allrisk-Versicherung für Hausrat und Wohngebäude abzuschließen, die auch Schutz gegen Schäden durch Grundwasser beinhaltet.