10.08.2011

Die sog. Mallorca-Deckung ist Bestandteil der KFZ-Haftpflichtversicherung. Sie schützt, wenn man sich im Urlaub einen Leihwagen nimmt. Im europäischen Ausland bieten Autoverleiher ihre Fahrzeuge häufig nur mit den gesetzlichen Mindestversicherungssummen des jeweiligen Landes an. Diese liegen meist deutlich unter den in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen (7,5 MIO EUR bei Personenschäden max. 2,5 MIO EUR je Person; 500.000 EUR für Sachschäden). Im Schadenfall wird – soweit nicht oder nicht ausreichend aus einer für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht – die entstehende Deckungslücke übernommen. Üblicherweise werden in Deutschland folgende Versicherungssummen in der KFZ-Haftpflichtversicherung vereinbart: 100 MIO EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bei Personenschäden max. 12 MIO EUR je Person.