24.02.2012

Eine Unterversicherung liegt immer dann vor, wenn die festgelegte Versicherungssumme geringer ist als der tatsächliche Versicherungswert. Die Diskrepanz wird oftmals erst im Schadenfall deutlich. Dier Versicherungsunternehmen bieten vorrangig im Bereich der privaten Sachversicherungen unter gewissen Voraussetzungen den Verzicht auf die Anrechnung der Unterversicherung an. Bedingung dafür ist die Bildung der Versicherungssumme nach von der Versicherung anerkannten Regeln. Zu den gebräuchlichsten Regeln gehören u.a.

–       im Bereich der Hausratversicherung die pauschale Berechnung der Versicherungssumme (650 EUR je Quadratmeter Wohnfläche)

–       im Bereich der Wohngebäudeversicherung die Nutzung spezieller Wertermittlungsbögen, die auf der Wohn- und Nutzfläche oder dem umbauten Raum basieren.

Im Bereich der gewerblichen Sachversicherungen gibt es keine allgemein angewandten Regeln, sondern jede Versicherungsgesellschaft entwickelt eigene Konzepte, die Unterversicherungsverzicht bis zu einer bestimmten Schadenhöhe beinhalten können. Um Unterschiede zwischen den Anbietern ermitteln zu können, sollte am besten ein Versicherungsmakler mit der Überprüfung des Versicherungsschutzes beauftragt werden.