22.02.2012

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz gewährt auch dann Versicherungsschutz, wenn man wegen einer nur vorsätzlich begehenden Tat angeklagt wird. Das kann sowohl im beruflichen Bereich passieren als auch im Privatleben. Ein Beispiel: Bei einer Feier kommt es zu handgreiflichen Streitigkeiten zwischen zwei Gästen. Ein Dritter will schlichten und wird in die Auseinandersetzung hineingezogen. Einer der Streithähne wird verletzt. Die Polizei nimmt den Vorgang auf. Im Nachhinein erhält der Schlichter eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Auf wenn das Verfahren eingestellt wird, hat der Beschuldigte seine Anwaltskosten zu tragen. Hierfür kommt die Rechtsschutzversicherung auf, wenn der Zusatzbaustein Spezial-Straf-Rechtsschutz für den beruflichen und privaten Bereich mitversichert ist. Der genaue Versicherungsumfang kann variieren und muss deshalb bei Vertragsabschluss hinterfragt werden.