29.11.2013

Wenn ein Autofahrer einen Schaden grob fahrlässig verursacht, kann seine Versicherungsgesellschaft die Leistung kürzen oder ganz versagen. Die Kürzung erfolgt in Abhängigkeit vom Grad des Verschuldens. Zu diesen Schäden gehört u.a. das Überfahren einer roten Ampel, das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt  oder der nachlässige Umgang mit den Autoschlüsseln. Während in der Kaskoversicherung die Versicherungsleistung für den  Schaden am eigenen Auto gekürzt wird, zahlt die Haftpflichtversicherung die Ansprüche des Geschädigten und nimmt dann den Schadenverursacher bis zur festgelegten Höchstgrenze in Regress. Hinweis: Die Herbeiführung von Schäden unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist trotz des Einschlusses der Klausel „Mitversicherung von Schäden durch grobe Fahrlässigkeit“ nicht versichert.