04.10.2013

Es ist möglich bei einer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung einen Wohnflächentarif zu wählen.
Das bedeutet, dass es keine feste Versicherungssumme gibt und auch der übliche Wert 1914 für die Wertermittlung von Gebäuden nicht verwendet wird. Statt einer Versicherungssumme  wird eine Höchstentschädigungsgrenze festgelegt. Es entfällt somit auch die Berechnung der Versicherungssumme für die Hausratversicherung mithilfe der Formel  650 € je m² Wohnfläche als Richtwert, um einen Unterversicherungsverzicht zu erhalten. Der Unterversicherungsverzicht ist gegeben, wenn die Wohnfläche, die im Versicherungsschein angegeben ist, im Schadenfall mit der vorhandenen Wohnfläche übereinstimmt.
In der Zusammenfassung bedeutet das für Sie mehr Sicherheit, denn die Höhe eines Schadens ist nicht vorhersehbar und Sie müssen den Wert Ihres Haus(rat)es nicht festlegen.