02.10.2013

Sie haben eine Verkehrssicherungspflicht für Ihre Bäume. Das heißt, dass Sie die Bäume auf Ihrem eigenen Grundstück regelmäßig auf ihren Sicherheitszustand kontrollieren müssen. Fallen Ihnen dabei Auffälligkeiten (Risse, Fäule u.ä.) auf, sollte eine fachkundige Person zur Prüfung herangezogen werden.
Zudem sollten Baumpflege- oder Baumsicherungsmaßnahmen durchgeführt werden, damit sie den öffentlichen Verkehr nicht gefährden.
Sollte es trotzdem zu Schäden an Dritten kommen, sind diese durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus ist meistens in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.