27.06.2012

Mit einem Urteil vom 26. April 2012 hat das Landgericht Magdeburg die Pflichten alle Grundstücksbesitzer mit Bäumen gefestigt: Baumbesitzer müssen demnach zweimal jährlich durch einen Fachmann eine sogenannte „Baumschau“ durchführen lassen. Hierbei werden die Bäume ohne technische Hilfsmittel auf Ihre Beständigkeit überprüft. Dies soll nach dem Willen des Gerichtes einmal im belaubten und einemal im unbelaubten Zustand erfolgen. Mangelhafte Zustände werden durch Baumdiagnosen genauer erforscht und mit entsprechenden Baumpflegemaßnahmen beseitigt. Wer dieser Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt, haftet. Denn verursacht der Baum oder Teile des Baums einen Schaden, muss der Besitzer in vollem Umfang dafür aufkommen. An dieser Stelle kommt die Haftpflichtversicherung ins Spiel. Sie leistet für Schäden, die Dritten zugefügt wurden. Entsteht trotz Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten ein Schaden, kann der Baumbesitzer nicht haftbar gemacht werden. Gerade vor dem Hintergrund der immer extremeren Wetterbedingungen sollten jedoch alle Bäume regelmäßig durch einen Fachmann überprüft werden lassen, um die Gefahr von Schäden für sich selbst und Dritte zu reduzieren.