12.02.2013

Die Basis- oder Rüruprenten sind private Rentenversicherungen in der so genannten ersten Schicht der Altersversorgung. Neben ihr gehören zu dieser ersten Schicht – auch Grundversorgung genannt – auch die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und den berufsständischen Versorgungswerken. Über die erste Schicht soll eine ausreichende Basisabsicherung in Form einer lebenslangen (gleichbleibenden oder steigenden) Rente dargestellt werden. Diese sollte der Höhe nach so bemessen sein, dass die Grundbedürfnisse wie Essen, Wohnen, Teilhabe an der Gesellschaft und Ähnliches abgedeckt sind. Mindestens kann hier hilfsweise die Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen angesetzt werden. Derzeit sind danach knapp 1.030 € im Monat (bereinigtes Nettoeinkommen) vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Die Basisrente kann und soll also keinesfalls die gesamte Altersversorgung darstellen, sondern kann immer nur ein Baustein im Altersvorsorgemix sein – wenn auch der Wichtigste!