26.09.2016

Wenn Mitarbeiter mit einer Direktversicherung oder Pensionskasse aus dem Unternehmen ausscheiden, ist es zwingend notwendig die Versorgungszusage rechtssicher zu übertragen. Der ausscheidende Mitarbeiter und der Versorgungsträger sollten immer aktuell über die beabsichtigte Übertragung des Vertrages informiert werden. Dabei ist auch der Originalversicherungsschein an den Mitarbeiter auszuhändigen, damit dieser über das Angebot zur beitragspflichtigen Fortführung rechtzeitig eine qualifizierte Entscheidung treffen kann. Diese sogenannte „versicherungsförmige Lösung“ kann innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden haftungsbefreiend wirken. Am besten, Sie informieren Ihren Versicherungsmakler rechtzeitig und stimmen den Prozess ab. Wir als GMFS Versicherungsmakler GmbH verfügen über das notwendige Wissen und die Erfahrung um Sie bei der Betreuung der betrieblichen Altersvorsorge effizient zu unterstützen.