29.03.2018

Die „O“ (Oktober) bis „O“ (Ostern) Regel für Winterreifen sollte in diesem Jahr auf jeden Fall ausgereizt werden. Auch wenn alle sich schon auf die langersehnte erste Fahrt mit den „Sommerschlappen“ freuen, gilt es in diesem Jahr abzuwarten. Wie man an dem obigen Blick aus unserem Büro heute morgen sieht, ist der Winter nochmal zurück gekommen. Sollte es bei den winterlichen Straßenverhältnissen zum Unfall mit dem Auto kommen, kann das zu Problemen mit dem KFZ-Versicherer bei der Schadenregulierung führen.

Fährt man bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen, können sich je nach Versicherungsart (KFZ-Haftpflicht oder Kasko) unterschiedliche, nachteilige Folgen auf den Versicherungsschutz ergeben.

In der KFZ-Haftpflichtversicherung kann dem Fahrer von Sommerreifen bei einem evtl. Unfall eine Mitschuld angerechnet werden.
In der Kaskoversicherung kann es im Einzelfall sein, dass die Nutzung der Sommerreifen als grob fahrlässiges Verhalten gewertet wird, was zu Einschränkungen im Versicherungsschutz führen kann.

Wir raten dringend, bei winterlichen Straßenverhältnissen keine Sommerreifen zu nutzen. Winterreifen dienen Ihrer eigenen Sicherheit!

Und natürlich wünschen wir allen Lesern unseres Blogs, allen Mandanten und Freunden des Unternehmens ein frohes Osterfest!