30.05.2014

Ab 01.07.2014 gilt mit Pflicht zur Mitführung einer Warnweste in Deutschland auch für PKW. Die Pflicht bezieht sich ab diesem Termin auf alle Pkw, Lkw und Busse, die in Deutschland zugelassen sind. Nur Motorradfahrer sind von dieser Regelung ausgenommen. Es wird empfohlen nicht nur eine Warnweste wie vorgeschrieben im Auto zu haben, sondern eine je Insasse. Ein Hinweis für den Urlaub: In vielen europäischen Ländern gibt es bereits die Pflicht, eine Warnweste im Auto mitzuführen bzw. bei einem Unfall oder einer Panne zu tragen. Bei Zuwiderhandlung wird ein Bußgeld fällig.