Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung

Über‘s Unternehmen optimal für Ihren Ruhestand vorgesorgt?

Wie können Sie für sich als Gesellschafter-Geschäftsführer oder Vorstand am besten über Ihr Unternehmen eine Altersversorgung aufbauen oder ergänzen und dabei steuerliche Vergünstigungen nutzen?
Bestehen in Ihrem Unternehmen Pensionszusagen, die nicht so wie gedacht laufen oder die kurz vor der Rentenphase stehen?

Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung zukunftssicher gestaltet

Wir beraten Sie zu den interessanten Möglichkeiten, die Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer oder Vorstand Ihres Unternehmens haben, Ihre Altersversorgung steuerbegünstigt über Ihr Unternehmen aufzubauen. Unter Berücksichtigung der komplexen zivilrechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen steht für uns dabei Ihre nachhaltige, insbesondere lebenslange und vom späteren Bestand des Unternehmens unabhängige Versorgung im Fokus.
Selbstverständlich beziehen wir in unsere Beratung Ihre private Altersversorgung mit ein, damit alles zusammenpasst und aufeinander abgestimmt ist.
Zur Klärung von speziellen steuer- oder zivilrechtlichen Fragestellungen arbeiten wir eng mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und Rentenberatern zusammen.

Bereits bestehende Versorgungen, wie z.B. rückgedeckte Pensionszusagen überprüfen wir hinsichtlich ihrer Ausgestaltung und Refinanzierung – damit Sie nicht bei Rentenbeginn oder anderen Wechselfällen eine unliebsame Überraschung erleben. Dabei beziehen wir bei Bedarf einen externen Dienstleister ein. Im Ergebnis beraten wir Sie zur eventuellen Neuordnung und (Nach-)Finanzierung der Zusage – auch zum bevorstehenden Rentenbeginn.

Ihr Vorteil: Ihre Altersversorgung optimal und nachhaltig gestaltet – auch über Ihr Unternehmen
  • Komplexe Betrachtung unter Berücksichtigung von steuer- und zivilrechtlichen Zusammenhängen
  • Ganzheitlicher Beratungsansatz unter Einbeziehung Ihrer privaten Versorgungssphäre
  • Objektive, Versicherer-unabhängige Markt- und Produktkenntnisse
  • Hohe Rechtssicherheit und Risikominimierung
  • Überdurchschnittlich hohe Versorgungsleistungen
Welche Kosten entstehen Ihnen?
Für die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung und die damit im Zusammenhang stehende Beratung fallen für Sie im Normalfall keine zusätzlichen Kosten an. Wir finanzieren uns über die Courtage, die wir bei Abschluss der betrieblichen Altersversorgungsverträge vom entsprechenden Versicherer erhalten.
Bei sehr komplexen und umfangreichen Beratungen sowie bei Überprüfung von bestehenden Versorgungen vereinbaren wir mit Ihnen ein Honorar, das im Falle eines Versicherungsabschlusses mit der anfallenden Courtage verrechnet wird. Hinzu kommt ggf. das Honorar für einen externen Dienstleister/Berater.

Ablauf: Der optimale Weg zu Ihrer unternehmensfinanzierten Altersversorgung
Neueinrichtung Ihrer betrieblichen Altersversorgung

  1. In einem ersten Gespräch erörtern wir Ihren Beratungsbedarf und informieren uns über eine eventuell bereits bestehende Altersversorgung. Ggf. unterbreiten wir Ihnen unser Honorarangebot.
  2. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten Ihrer betrieblichen Altersversorgung incl. der steuerlichen und zivilrechtlichen Rahmenbedingungen.
  3. Wir erarbeiten ein individuelles Versorgungskonzept, holen hierzu Angebote von dafür prädestinierten Versicherern ein und empfehlen Ihnen nachfolgend das u.E. am besten geeignete Versicherungsprodukt (ggf. mit Alternativen).
  4. Nach Ihrem Einverständnis richten wir die betrieblichen Altersversorgungsverträge nebst den entsprechenden Versorgungszusagen für Sie ein und betreuen diese im Folgenden.

Beratung zu bestehender betrieblicher Altersversorgung

  1. In einem ersten Gespräch erörtern wir Ihren Beratungswunsch, woraufhin wir Ihnen unser Honorarangebot unterbreiten.
  2. Nach Ihrer Beauftragung überprüfen wir die bestehende Versorgung. Im Falle einer Pensionszusage erstellen wir eine Ausfinanzierungsanalyse und ziehen in Abstimmung mit Ihnen zur rechtlichen Einschätzung ggf. externe Dienstleister/Berater hinzu (direktes Vertragsverhältnis zu Ihnen).
  3. Wir präsentieren Ihnen unser Prüfungs- und Analyseergebnis und unterbreiten Ihnen ggf. Änderungs- und Optimierungsvorschläge. Falls gewünscht zeigen wir Ihnen im Falle der Pensionszusage praktikable Wege für eine rechtssichere und nachhaltige Gestaltung und Finanzierung der Rentenphase auf.
  4. Wünschen Sie im Ergebnis dessen eine (Nach-)Finanzierung mittels ergänzender Rückdeckungsversicherung, holen wir Angebote von hierfür prädestinierten Versicherern ein und empfehlen Ihnen nachfolgend das u.E. am besten geeignete Versicherungsprodukt (ggf. mit Alternativen).
  5. Nach Ihrem Einverständnis richten wir eine ergänzende Rückdeckungsversicherung für Sie ein.