Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung als Vergütungsbestandteil – in Ihrem Unternehmen selbstverständlich?

Wissen Sie, welche vorteilhaften Möglichkeiten die betriebliche Altersversorgung bietet? Vielleicht gibt es ja auch schon solche Verträge in Ihrem Unternehmen.
Ist Ihnen aber auch bewusst, welche Risiken für Ihr Unternehmen damit entstehen können und wie man diese minimieren kann?
Wie begegnen Sie dem Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung und wie können Sie die betriebliche Altersversorgung zur Mitarbeiterbindung einsetzen?

Betriebliche Altersversorgung richtig gestaltet – strukturiert, optimiert und risikominimiert

Wir kennen die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung – in all Ihren Ausprägungen und Vorteilen … aber auch Fallstricken. In Verbindung mit unseren langjährigen Erfahrungen und ausgeprägten steuerlichen und arbeitsrechtlichen Kenntnissen sind wir in der Lage, Sie auf diesem Gebiet umfassend zu beraten. Zur Klärung von speziellen steuer- oder arbeitsrechtlichen Fragestellungen arbeiten wir eng mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und Rentenberatern zusammen.

Wir beraten Sie zur Einrichtung von Versicherungsverträgen in folgenden Durchführungswegen:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse
  • (Rückgedeckte) Pensionszusage

In diesem Zusammenhang beraten wir Sie auch zur Einrichtung einer betrieblichen Versorgungsordnung, die in modernen, mitarbeiterorientierten Unternehmen selbstverständlich sein sollte. Hierin legen Sie proaktiv und zukunftsorientiert die Regeln für die betriebliche Altersversorgung in Ihrem Unternehmen fest. So vermeiden Sie diesbezüglichen „Wildwuchs“ und minimieren Ihren Verwaltungsaufwand, Unsicherheit der Mitarbeiter sowie Risiken für Ihr Unternehmen. Gleichzeitig sorgen kostenreduzierte Gruppenversicherungstarife für ein einfaches Handling und höhere Leistungen für Ihre Mitarbeiter.
Im Ergebnis erhöhen Sie die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter und deren Bindung an Ihr Unternehmen.

Ihr Vorteil: Höchste Kompetenz für Ihre betriebliche Altersversorgung - für Rechtssicherheit und hohe Leistungen
  • Komplexe Betrachtung unter Berücksichtigung von steuer-, arbeits- und zivilrechtlichen Zusammenhängen
  • Objektive, Versicherer-unabhängige Markt- und Produktkenntnisse
  • Hohe Rechtssicherheit und Risikominimierung
  • Überdurchschnittlich hohe Versorgungsleistungen
  • Stärkung der Mitarbeiterbindung und Ihres Bildes als modernes Unternehmen
Welche Kosten entstehen Ihnen?

Für die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung und die damit im Zusammenhang stehende Beratung fallen für Sie im Normalfall keine zusätzlichen Kosten an. Wir finanzieren uns über die Courtage, die wir bei Abschluss der betrieblichen Altersversorgungsverträge vom entsprechenden Versicherer erhalten.
Bei sehr komplexen und umfangreichen Beratungen, insbesondere zu bereits bestehenden Versorgungsverträgen, vereinbaren wir mit Ihnen ein Honorar, das im Falle eines Versicherungsabschlusses mit der anfallenden Courtage verrechnet wird.
Ggf. ergibt sich ein zusätzliches Honorar für einen externen Dienstleister/Berater.

Ablauf: So organisieren Sie die betriebliche Altersversorgung in Ihrem Unternehmen
  1. In einem ersten Gespräch erörtern wir Ihren Beratungsbedarf und informieren uns über eine ggf. bereits bestehende betriebliche Altersversorgung.
  2. Sie schließen mit uns einen entsprechenden Versicherungsmaklervertrag ab. Ggf. unterbreiten wir Ihnen unser Honorarangebot.
  3. Wir beraten Sie zu den in Frage kommenden Durchführungswegen und Zusagearten incl. der steuerlichen und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen. Wir stimmen mit Ihnen mögliche Regelungen für eine betriebliche Versorgungsordnung ab und erarbeiten diese – falls gewünscht – auf dieser Basis.
  4. Ausgehend vom gemeinsam festgelegten Durchführungsweg holen wir Angebote von hierfür prädestinierten Versicherern ein und empfehlen Ihnen nachfolgend das u.E. am besten geeignete Versicherungsprodukt (ggf. mit Alternativen).
  5. Nach Ihrem Einverständnis richten wir die betrieblichen Altersversorgungsverträge nebst den entsprechenden Versorgungszusagen und ggf. Entgeltumwandlungsvereinbarungen für Sie ein. In diesem Zusammenhang beraten wir – soweit erforderlich – auch die einzelnen Mitarbeiter.
  6. Laufende Betreuung Ihrer betrieblichen Altersversorgung durch uns.