22.03.2013

In der Sachinhaltsversicherung (auch in der Hausratversicherung) stellt die Versicherungssumme ein elementaren Vertragsbestandteil dar. Diese Versicherungssumme soll dem sogenannten Versicherungswert entsprechen. Dieser stellt den Neuwert der Betriebseinrichtung dar, also dem Betrag der aufzuwenden ist, um Sachen  gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen oder herzustellen. Infolge des Technologiefortschrittes sind die Kosten für die Wiederbeschaffung der gleichen Sache oft höher, als der historische Anschaffungspreis. Insofern ist bei der Bemessung der Versicherungssumme auch ein Wertzuschlag einzukalkulieren. Ist die Versicherungssumme im Schadenfall niedriger als der Versicherungswert, so spricht man von einer Unterversicherung. In diesem Fall ist der Versicherer zur Kürzung der Entschädigung berechtigt. Diese Kürzung bemisst sich nach dem Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert. Bei seit langem bestehenden Verträgen kann es hier schnell zu Abzügen um die 50% kommen. Für den Versicherungsnehmer stellt dies eine erhebliche Gefährdung dar die durch eine regelmäßige Überprüfung der Verischerungssumme einfach umgangen werden könnte.