25.08.2011

Schnell ist die Zeit vergangen. Viele in den 90-iger Jahren abgeschlossene Rentenversicherungen werden fällig. Oft ist eine Option zum Rentenaufschub vereinbart. Sie zahlen länger den Beitrag, weil Sie zum Beispiel Ihre berufliche Tätigkeit noch nicht beendet haben. Das klingt lukrativ, weil sich dadurch auch die Renten erhöhen. Doch aufgepasst! Die Verlängerung eines alten Vertrages kann eine steuerliche Novation sein. Das bedeutet, dass Sie auf die zusätzlichen Erträge 25 % Kapitalertragssteuer zahlen müssen. Da diese auf den gesamten Kapitalstock anfallen, können die Leistungen nicht unerheblich geringer als erwartet ausfallen. Planen Sie Ihre Renten mit uns – Ihrem unabhängigen Versicherungsmakler in Rostock