17.02.2014

Jahrelang war es Unternehmen nicht möglich die finanziellen Folgen eines Rechtsstreites aus schuldrechtlichen Verträgen durch eine Versicherung abzusichern. Der Konkurrenzkampf auf dem Versicherungsmarkt hat nun das hervorgebracht, was Unternehmer nicht mehr für möglich hielten: der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz wird von einigen Rechtsschutzversicherungsunternehmen wieder angeboten. Der Grund für die zwischenzeitliche Abstinenz dieser Verträge liegt auf der Hand: die geführten Verfahren sind keine Seltenheit und sehr kostspielig. Versicherungsunternehmen hatten aufgrund der hohen Kosten diese Sparte schlichtweg eingestampft. Ein Beispiel: Sie haben einen Vertrag mit einem neuen Lieferanten geschlossen. Dieser verpasst den Termin für eine wichtige Lieferung. Daraus resultiert ein hoher finanzieller Schaden für Ihr Unternehmen, für den der Lieferant nicht aufkommen will. Es kommt zum Rechtsstreit. Da es in diesem Fall um vertraglich vereinbarte Leistungen geht, fällt es in die Kategorie Vertrags-Rechtsschutz. Unternehmen des Dienstleistungssektors können diesen Versicherungsschutz nun als zusätzlichen Baustein zu einem Firmen-Rechtsschutzvertrag abschließen. Die Verträge werden  meist individuell kalkuliert, wobei eine Vielzahl der Versicherer erst ab einem gewissen Streitwert Versicherungsschutz gewähren. Diese Streitwertuntergrenzen sowie die Selbstbeteiligung pro Schadenfall variieren zwischen den Anbietern.