30.08.2011

Per Juli 2011 haben auch die Länder Thüringen und Niedersachsen die Hunde-Tierhalterhaftpflichtversicherung per Gesetz zur Pflichtversicherung erklärt. Damit folgen diese Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Berlin, wo ein solches Gesetz bereits vor einiger Zeit verabschiedet wurde. Es ist zu erwarten , dass weitere Bundesländer dem Trend folgen werden. Immer wieder wird in der Presse über Beißattacken von Hunden mit schwerwiegenden Folgen für die betroffenen Personen berichtet. Noch häufiger sind beispielsweise aus dem angeborenen Jagdtrieb der Hunde resultierende Angriffe auf Jogger oder Radfahrer, die meist nur zu Sachschäden, aber für den Hundehalter dennoch zur Schadenersatzpflicht führen. Deshalb sollte jeder verantwortungsbewusste Hundebesitzer sein Tierhalter-Risiko absichern.