20.07.2015

Die Sommerferien beginnen und in diesem Jahr haben wieder viele Familien einen Aktivurlaub geplant. Also Fahrrad aufs Autodach und los! Aber wer haftet für Schäden, wenn der Papa das Fahrrad nicht richtig montiert hat? Die KFZ-Versicherung zahlt nicht für den eigenen Schaden, wenn sich das Fahrrad ohne äußere Einwirkungen selbstständig macht. Auch das zerstörte Fahrrad wird nicht bezahlt. Beschädigt das Fahrrad ein nachkommendes Fahrzeug, zahlt in der Regel die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Verschwindet der Unfallverursacher, bleibt der Geschädigte oft auf seinem Schaden sitzen, wenn er keine Vollkaskoversicherung hat.