20.09.2011

Viele Autokäufer wissen nicht, dass sie bei geleasten Fahrzeugen zusätzlichen Schutz in der Kfz-Versicherung benötigen. Falls der Autobesitzer einen Totalschaden verursacht, muss er womöglich trotz Kaskoversicherung eine beträchtliche Summe selbst zahlen. Bei Fahrzeugen, die über einen Leasing-Vertrag laufen, besteht nämlich oftmals ein Unterschied zwischen der Restleasingforderung (Restleasingraten plus eventuell vereinbarter Restwert) des Leasinggebers und dem Wiederbeschaffungswert, der vom Versicherer erstattet wird. Diese Lücke muss der Leasingnehmer aus der eigenen Tasche bezahlen. Da können schon mal einige Tausend Euro zusammen kommen, wie die Beispielrechnung beweist:

Beispielrechnung: Golf V, 1.4, 59 kW, Comfortline, Neupreis: 18.850 Euro
Totalschaden nach 14 Monaten
Restleasingwert (Ablöse): 14.000 Euro
Wiederbeschaffungswert: -11.700 Euro
Vereinbarte Selbstbeteiligung: -150 Euro
Leistung aus der GAP-Deckung: 2.150 Euro

Schutz bietet die sogenannte GAP-Deckung (gap engl. Lücke), die bereits in einigen Versicherungsvarianten kostenlos angeboten wird oder gegen Mehrprämie eingeschlossen werden kann. Ist eine GAP-Deckung vereinbart, ersetzt der Versicherer bei Verlust oder Zerstörung des geleasten Fahrzeuges während der Laufzeit des Leasing-Vertrages den offen stehenden Leasing-Restbetrag, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Den Wiederbeschaffungswert zahlt die Vollkaskoversicherung. Bei einigen Kfz-Versicherungstarifen ist die Lücke im Versicherungsschutz dadurch etwas entschärft, dass sie heute bis zu 24 Monate den Neuwert entschädigen. Da viele Leasingverträge für Neuwagen ohnehin nur drei Jahre laufen, schrumpft das mögliche Risiko.