26.09.2011

In Regierungskreisen, speziell im Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter der Führung von Frau Ursula von der Leyen, wird derzeit stark über die Einführung einer sogeannten Zuschuss-Rente diskutiert. Diese soll den rentnern ein monatliches Netto-Alterseinkommen von 850 € garantieren. Dieser Betrag läge dann deutlich oberhalb der Grundsicherung. Die Zuschuss-Rente ist dabei der Unterschiedsbetrag zwischen den garantierten 850 € und dem sonstigen Einkommen des Rentners, insbesondere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sowie der betrieblichen und privaten Altersversorgung. Auf eine Zuschuss-Rente sollen jedoch nur diejenigen einen Anspruch erhalten die einerseits den größten Teil ihres Erwerbslebens Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen sind und andererseits auch privat vorgesorgt haben (mittels Riester-Rente, Basis-Rente, Privatrente oder betrieblicher Altersversorgung). Wir dürfen gespannt sein, ob diese Überlegungen fortgeführt und in geltendes Recht umgesetzt werden.