24.03.2014

Das Interesse an alternativen Heilmethoden nimmt ständig zu. Jahrzehntelang galt das Interesse eher den Erfolgen der technischen und chemischen Behandlung von Krankheiten. Doch mittlerweile ist klar: auch damit lassen sich weit verbreitete Krankheiten nicht immer in den Griff bekommen. In vielen Fällen ist eine aufwendige und nicht selten mit Nebenwirkungen behaftete Therapie gar nicht notwendig. Patienten und Ärzte haben sich daher auf die vielen alten und bewährten natürlichen Mittel und Methoden zurückbesonnen, um Krankheiten vorzubeugen oder den Heilungsprozess zu unterstützen. Immer mehr Ärzte erkennen den Nutzen bestimmter Verfahren und von den Krankenkassen werden zunehmend auch alternative Heilverfahren, wie z.B. die Akupunktur finanziert. Viele Mediziner und auch gesetzliche Krankenkassen sehen in der Anwendung von natürlichen Heilverfahren keinen Widerspruch zur so genannten “Schulmedizin”. Die privaten Krankenversicherer bieten zunehmend Krankenzusatztarife an, die die Kostenerstattung für alternative Behandlungsmethoden übernehmen. In den Versicherungsbedingungen ist dann meist formuliert: Versichert sind alle Methoden, die im Hufelandverzeichnis oder dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) enthalten sind.

Im Hufelandverzeichnis sind z.B. folgende Methoden genannt: Aderlass, Akupressur, Akupunktur, Aromatherapie, bioelektrische Funktionsdiagnostik, Chiropraktik, Dermapunktur, Elektrotherapie, Enzymtherapie, Lasertherapie, Nervenpunktmassage, Osteopathie, Physikalische Therapien, Qi-Gong, Reflexzonenmassagen, Schröpfen, Tai-Qi, TZM- Traditionelle Chinesische Medizin, Ultraschalltherapie, Zelltherapie u. a.

Unsere Empfehlung: Wenn Sie die Kostenerstattung für alternative Heilmethoden versichern möchten, achten Sie bitte darauf, das in den Versicherungsbedingungen zu den Tarifen formuliert ist, dass die Kostenerstattung für Behandlungsmethoden gemäß Hufelandverzeichnis vereinbart ist.