14.07.2011

Eine private Unfallversicherung zahlt dem Versicherten im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz, sofern nichts anderes vereinbart ist, für Unfälle weltweit und rund um die Uhr. Wählbar ist u. a. auch der Baustein  Übergangsleistung, die als Überbrückung der Zeit zwischen dem Unfallereignis und der Feststellung des Invaliditätsgrades dient. Dieser Baustein ist durchaus sinnvoll, da die Zeitdauer bis zur Anerkennung der Versicherungsleistung durch z.B. Erstellung verschiedener medizinischer Gutachten sehr lang sein kann.  Da bei einem Unfall mit schweren gesundheitliche Folgen oft hohe Kosten für Hilfsmittel wie Rollstuhl, Treppenlift o. ä. anfallen können, ist es sinnvoll, beim Abschluss der Unfallversicherung die Höhe der Übergangsleistung auf eine angemessene Versicherungssumme festzulegen. Meist beitragsfrei mitversichert sind auch Kosten für kosmetische Operationen, bei vielen Anbietern allerdings mit Sublimit und meist ohne Kostenübernahme für Zahnersatz. Sie sollten insbesondere auf die Mitversicherung des Zahnersatzes achten.