31.08.2011

Nach einem Einbruchdiebstahl in der eigenen Wohnung ist das Ausmaß des gesamten Schadens oft nicht sofort ersichtlich. Ist das Chaos geordnet, können zumindest entwendete Gegenstände anhand von Belegen nachgewiesen werden. Doch was, wenn die Straftäter den festen Telefonanschluss benutzen? Auf den Kosten für etwaige Telefonate mit Komplizen oder gar extrem kostenpflichtigen Hotlines bleibt der Geschädigte oft sitzen. Erstattet werden diese Kosten nur von Hausratversicherungen, die diesen Punkt explizit in ihr Bedingungswerk aufgenommen haben. GMFS Versicherungsmakler Rostock rät zur Überprüfung der eigenen Hausratversicherung – nicht nur aus diesem Grund!