27.01.2014

Der Winter scheint nun auch uns erreicht zu haben und Eigentümer und Mieter sollten an ihre Räum- und Streupflicht denken. Die Räum- und Streupflicht ist eine Verkehrssicherungspflicht bei Schnee und Glätte auf Straßen und Wegen zur Vermeidung von Unfällen. Wird die Räumpflicht schuldhaft nicht beachtet, haftet der Pflichtige unter Umständen für die Folgen von daraus resultierenden Unfällen. Gern prüfen wir ob das Risiko über Ihre Privathaftpflichtversicherung abgedeckt ist.