06.01.2015

Nicht selten kommt es in den Wintermonaten zu Rohrbrüchen aufgrund frostbedingter Witterung. Durch austretendes Leitungswasser entstehen oft hohe Sachschäden. Auch wenn derartige Schäden über die Gebäude- und Hausratversicherung mitversichert sind, weisen wir darauf hin, dass das Haus bzw. die Wohnung ausreichend beheizt sein muss, auch wenn die Wohnung vorübergehend (z.B. Winterurlaub) nicht bewohnt ist. Außerdem schützt das Abstellen der Wasserversorgung bei wenig genutzten Wasserhähnen vor unangenehmen Schäden.