Rauchmelder retten Leben und erhalten den Versicherungsschutz 22.02.2013 | Spätestens seit dem 01. Januar 2010 müssen alle Wohnungen in Mecklenburg-Vorpommern mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Nach der Landesbauverordnung müssen Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit entsprechenden Rauchwarnmeldern ausgerüstet sein. Die Rauchwarnmelder müssen