10.10.2013

Verliert ein Mieter seinen Wohnungsschlüssel, kann ihn dies teuer zu stehen kommen. In den meisten Fällen sind Mehrfamilienhäuser heutzutage mit teuren Schließanlagen ausgestattet. Dies hat für den einzelnen Mieter den Vorteil, dass sie nur einen Schlüssel benötigen welcher nicht nur das Schloss der Wohungstür öffnet, sondern zugleich für den Hauseingang und eventuelle Kellertüren paßt. Das Landgericht Heidelberg hatte jüngst einen Fall zu entscheiden bei dem der Mieter einen seiner beiden Schlüssel verloren hatte Urteil vom 24.06.2013, Az.: 5 S 52/12). Das Landgericht entschied daraufhin, dass der Mieter dem Vermieter nicht nur zum Ersatz des verlorenen Schlüssels verpflichtet ist, sondern vielmehr die Kosten für die Erneuerung der kompletten Schließanlage zu tragen habe, da diese durch den verlorenen Schlüssel ihrer Funktion beeinträchtigt sei. Kosten in diesem Fall: 1.468 €. Hiergegen schützt Sie die Mitversicherung des Schlüsselverlustrisikos in der Privathaftpflichtversicherung. Gleiches gilt natürlich für gewerbliche Mieter. Hier kann ein Einschluss des Schlüsselverlustrisikos in die Betriebshaftpflichtversicherung vereinbart werden.

 

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