Welche Pflichten haben Sie als Grundstücksbesitzer, wenn Bäume auf Ihrem Grundstück stehen? 02.10.2013 | Sie haben eine Verkehrssicherungspflicht für Ihre Bäume. Das heißt, dass Sie die Bäume auf Ihrem eigenen Grundstück regelmäßig auf ihren Sicherheitszustand kontrollieren müssen. Fallen Ihnen dabei Auffälligkeiten (Risse, Fäule u.ä.) auf, sollte eine fachkundige Person zur Prüfung herangezogen werden. Zudem sollten
Wer den Baum hat, hat den Ärger 27.06.2012 | Mit einem Urteil vom 26. April 2012 hat das Landgericht Magdeburg die Pflichten alle Grundstücksbesitzer mit Bäumen gefestigt: Baumbesitzer müssen demnach zweimal jährlich durch einen Fachmann eine sogenannte „Baumschau“ durchführen lassen. Hierbei werden die Bäume ohne technische Hilfsmittel auf Ihre Beständigkeit überprüft. Dies soll nach dem Willen des Gerichtes
Haftpflichtversicherung – Verletzung der Verkehrssicherungspflichten 25.10.2011 | Zu den Verkehrssicherungspflichten gehört nicht nur der Winterdienst sondern zum Beispiel auch die Beseitigung von Laub auf Gehwegen – gerade jetzt im Herbst ein aktuelles Thema. Neben dem Hauseigentümer haften unter Umständen auch die Mieter sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Mieter sollten im Mietvertrag prüfen, welche